Stiftungszweck

Bei der Hamburger Blindenstiftung werden ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt (§2 der Stiftungssatzung). Da die Hamburger Blindenstiftung eine „operative Stiftung“ ist, stehen hier die von der HBS betriebenen Einrichtungen im Vordergrund.
Stiftungszwecke sind beispielsweise:

  • Unterstützung von blinden und sehschwachen Personen
  • Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Förderung der Altenhilfe
  • Förderung von Kunst & Kultur
  • Ausweitung und Förderung des Ehrenamtes
  • Förderung der Jugendhilfe
Hamburger Blindenstiftung heißt den Alltag mit Freunden meistern
Gemeinsame Zeit wird bei uns großgeschrieben