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Herr Torsten Storm stellvertr. Leiter der Eingliederungshilfe
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Informationen & Kontakt |
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Nach geltendem Recht werden unabhängig vom Familieneinkommen die Unterbringungs-, Betreuungs- und Heimfahrtkosten vom zuständigen Sozialhilfeträger getragen. Lediglich die Ersparnis für den Fortfall häuslicher Verpflegung ist von den Unterhaltspflichtigen zu zahlen. „Lassen Sie uns gemeinsam alles für Ihr Kind tun. Für seine Zukunft.“ Eingliederungshilfe der Hamburger Blindenstiftung |
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