§ 2 der Stiftungssatzung: Stiftungszweck
Die
Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“
der
Abgabenordnung.Der
Zweck der
Stiftung ist die ideelle und materielle Unterstützung von blinden und
hochgradig
sehschwachen Personen, die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Hilfe für
Behinderte und Bedürftige, die Förderung der Altenhilfe sowie der
Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist weiter die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der ideellen und materiellen
Unterstützung von blinden und hochgradig sehschwachen Personen.