§ 2 der Stiftungssatzung: Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.Der Zweck der Stiftung ist die ideelle und materielle Unterstützung von blinden und hochgradig sehschwachen Personen, die Förderung des Wohlfahrtwesens, die Hilfe für Behinderte und Bedürftige, die Förderung der Altenhilfe sowie der Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist weiter die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der ideellen und materiellen Unterstützung von blinden und hochgradig sehschwachen Personen.
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