Die Struktur der Hamburger Blindenstiftung

Hamburger Blindenstiftung
STIFTUNG DES PRIVATEN RECHTS

Satzung ( Auszug)

§1 Name und Sitz

Die Stiftung, die zunächst Stiftung Hamburger Blindensanstalten hieß, führt den Namen Hamburger Blindenstiftung und hat ihren Sitz in der freien und Hansestadt Hamburg.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts.

In der Stiftung sind die Vermögen folgender aufgehobener Stiftungen vereinigt:
- Blindenanstalten von 1830
- August Wilhelm Benjamin Brandmüller-Stiftung
- Ferdinand Dohm-Stiftung
- Heinrich Wilhelm Müller-Stiftung
- Friedrich Ludolph Kruse-Testament
- Dr. Imanuel Ruben-Stiftung
- Hedwig-Stiftung


§2 Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung ist es,

  • blinden und hochgradig sehschwachen Kindern und Jugendlichen Hilfen zu gewähren, insbesondere in Form von Betreuungsleistungen im Rahmen ihrer Erziehung, Unterbringung und beruflichen sowie schulischen Ausbildung;
  • für erwachsene Blinde und hochgradig Sehschwache geeignete Wohnmöglichkeiten zu schaffen und gegebenenfalls zu betreuen;
  • vorrangig für blinde und hochgradig sehschwache alte Menschen Wohn- und Lebensmöglichkeiten insbesondere in einer Einrichtung zu schaffen uns sie zu fördern, zu versorgen und gegebenenfalls zu pflegen; die Pflege, Betreuung und Förderung kann auch ambulant geschehen;
  • die Altenhilfe selbstlos zu fördern und Bedürftige zu unterstützen.
  • Die Stiftung kann sich an juristische Personen beteiligen, die Rechtsträger ähnlicher Einrichtungen sind, Beteiligungsunternehmen selbst gründen oder Aufgaben ihrer Zweckbestimmung an andere Institutionen übertragen, wenn diese jeweils selbst gemeinnützig sind.

    Die Einrichtungen der Hamburger Blindenstiftung sind vornehmlich Hamburgern oder in Hamburg ansässigen Personen vorbehalten.