Heimentgelte
des Senator-Ernst-Weiß-Hauses
Stand: 01.11.2009 - 30.10.2010

Das Senator Ernst-Weiß-Haus der Hamburger Blindenstiftung hat einen
Versorgungsvertrag nach § 72 SGB Xl mit allen Kostenträgern abgeschlossen.
Danach ist auch der zwischen der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
den Pflegekassenverbänden in Hamburg und den Vereinigungen der Träger der
Pflegeeinrichtungen in Hamburg abgeschlossen Rahmenvertrag gemäß
§ 75 Abs. 1 SGB Xl in der jeweils geltenden Fassung bindend.

Die Vergütungen für Leistungen der vollstationären Pflege sind zwischen den
Vertragsparteien durch Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB Xl festgelegt.

Heimentgelte der besonderen Dementenbetreuung im Senator-Ernst-Weiß-Haus

Das Haus unterliegt der Kontrolle der Heimaufsicht Wandsbek.

monatlich
Stufe 0
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Pflegekosten
826,21
1.457,42
2.115,71
2.778,26
Unterkunft
und Verpflegung
740,73
740,73
740,73
740,73
Investitionskosten
616,01
616,01
616,01
616,01
Heimentgelt
insgesamt
2.182,95
2.814,16
3.472,45
4.135,00
abzüglich
Anteil Pflegekasse
0,00
1.023,00
1.279,00
1.510,00
Eigenanteil
insgesamt
2.182,95
1.791,16
2.193,45
2.625,00